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1. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 335

1864 - Hannover : Hahn
335 Zeigten sich, wie bereits angeführt ist, die Anfänge zu so etwas schon unter Georg I., so mußte natürlich eine so lange uitb ihrem Charakter nach entscheidende Regierung, wie die Georg Ii., solche Anfänge immer mehr zur Entwickelung bringen. Die beiden ersten in England regierenden Welfenkönige waren in Hannover geboren und erzogen, kannten das Land und alle seine Verhältnisse und Bedürfnisse, und erledigteil solche in der Art, daß Liebe zum heimathlichen Boden auch die wahren Motive dazu gab. England und Hannover wurden zuerst als zwei ge- trenilte gleichberechtigte Staaten auseinander gehaltenz die Ent- scheidnngen für Hannover richteten sich streilg nur nach den dort in Frage kommenden Verhältnissen, und die Politik ilnd die übrigen Staatsverhandlungen der Könige von England waren oft ganz andere als die der Kurfürsten von Hannover. Nach dem, was dieser auch auf dem Thron von England für das Vaterland, von dem er ansgegangen, für gut erkannte, erfolgte ohne weitere Rück- sicht aus hannoverische Vermittlung und auf hannovcr'schen Vor- schlag von London aus die Entscheidung. Dieses, für Hannover so wohlthätige Verhältiiiß hörte, wie gleich iioch weiter aiisgeführt werdeil wird, mit der Negierung Georg -Ii. aiis. Bei der gehobenen Weltstellung Eiiglaiids milßte dieses zu sehr jedeir Aiigeiiblick mehr als Hailptsache, Haiinover nur als kleiiie, uubebeuteube Zubehörnng erscheinen. Das Kleine Milß sich dem Größeren fügen, und die politische Selbstständigkeit Haiinovers ward mit jedem Augenblick geringer, wo jenes Verhältiiiß selbst deutlicher hervortrat. Wir werden iioch oft Gelegenheit haben, darailf hinzuweisen. Es ist bereits erzählt, daß zwischen Georg Ii. und seinem Vater Georg I. kern glückliches Familienverhältniß bestanden habez dieser Unfrieden Pflanzte sich fort in der folgenden Generation. Georg Ii. ältester Sohn uiid miithnlaßlicher Thronfolger, Friedrich Ludwig, Priiiz von Wales, war am 13. Julii 1707 zu Hannover geboren. (Sine sorgfältige Erziehung bereitete ihn ans seine künftige Stellung vor. Im Jahre 1725 ward er für voll- jährig erklärt iind zur Theilnahme an der kurfürstlichen Regierung mit Anweisung seines Wohnsitzes in Herrenhausen zugelassen. Einer Liebe ziir Prinzessiii Wilhelmine von Preußen, Schwester Friedrich Ii., die der Prinz damals faßte, ward durch die Abneigung des englischen gegen den preußischen König, ganz und gar entgegen

2. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 339

1864 - Hannover : Hahn
339 eines Hannoveraners Alles, was zu entscheiden war, un Geiste einer von der brittischen getrennten Nationalität. Znm erstenmal nimmt ein geborner Engländer, der vermöge seiner Erziehung durch Lord Bute nur im Geiste der englischen Nationalität denken lind han- deln gelernt hat, den Thron des Kurfürstenthums Hannover ein. Zwar bleibt eine sogenannte deutsche Kanzlei für die Vorträge, dasselbe betreffend; allein der König vermag iiicht die Entscheidiingeli sofort ails sich selbst ;u erlassen, weil er die Verhältnisse zii weiiig kennt; in allen wichtigen politischen Fragen wird im englischen geheimen Rath erst die Entscheidung erwogen, ilm mit dem, was das größere Reich sonst gethan, vollkommeii übereiiizustimmen. Immer mehr erscheiiit Haniiover als Aiihängscl und Znbehörung Englaiids, mit dem es fcineti politischen Weltgang vereint zu machen hat. Zwei getrennte Reiche mit verschiedener Politik verschwinden wirklich und in der That der Sache nach, und es darf nicht wundern, ivenn man in den schwierigen Zeiten der französischen Revolution, als man einmal des Vortheils wegen dies getrennte System zweier ganz getrennter Reiche gern wieder aufgestellt hätte, dasselbe ganz nnb gar nicht weiter anerkennen wollte. Bei dem Regierungsantritt Georg Iii. 1760 war der 7jährige Krieg noch in vollem Gange, und die Theilnahme der hannoverschen Staaten daran dauerte fort. Der damalige Minister Lord Chatham (der ältere Pitt) wußte neue Subsidiengelder vom Parlamente zu erlangen, durch deren Hülfe der Krieg mit neuer Lebhaftigkeit unter dem Herzoge Ferdinand von Braunschweig geführt werden konnte.. Seit 1761 schloß dieser wenigstens in Westdeutschland gegen die Franzosen jeden Feldzug unter günstigem Resultate, nnb Thaten, wie die Schlacht von Vellinghausen 16. Juli 1761, so wie die Eroberung von Kassel, sicherten ihm ein entschiedenes Ueber- gewicht. Dann aber ward man auch in England des Kriegs und der Subsidien müde. Georg schloß durch den Herzog von Bedford am 10. Februar 1763 vollkommenen Frieden mit Frankreich, in welchem Ludwig Xv. alle streitigen Besitzungen in Nordamerika an Eng- land abtrat und versprach, sich ganz vom preußischen Kriege zurück zu ziehen. Der Friede in Hubertsburg am 15. Februar 1763 endete dann auch den eigentlichen Krieg zwischen Preußen und Oesterreich. Von da ab konnten sich die hannoverschen Lande eines fast 22*

3. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 336

1864 - Hannover : Hahn
336 gearbeitet; dies hat der Sohn dem Vater nie vergessen können, und die persönliche Verstimmung, die von da an zwischen Beiden eintrat, ist niemals vollständig beigelegt. Als Ersterer sich 1736, ans Wunsch des Letzteren, dagegen mit Auguste, Prinzessin von Sachsen-Gotha, vermählt hatte, und nun von feinem Vater eine Erhöhung seines Einkommens verlangte, dies Verlangen aber ab- geschlagen war, ward die Verstimmung fast zur Erbitterung. Die politischen Partheien, je nachdem sie von dem Vater oder dem Sohne hofften, bemühten sich keineswegs um Beilegung eines solchen Ver- hältnisses, sondern fachten, indem sie sich mit als Parthei auf irgend eine Seite stellten, den Familienhader mir noch mehr an. Eine 1741 herbeigeführte Versöhnung war nur scheiubar, und als am 20. März N51 der Thronfolger noch 9 Jahre vor seinem Vater starb, war der Unfriede zwischen Beiden wohl im Aeußern etwas weniger auffallend, im Innern aber so wenig beigelegt, wie in der Zeit des Entstehens. Ein Charakter wie der Georg Ii., der in allcnl, was er unter- nahm, hauptsächlich aus die augenblicklich wahrnehmbaren praktischen Erfolge gerichtet war, und weder von Gefühlen, noch von irgend einer Art des Idealismus beherrscht wurde, konnte selbst wenig Sinn für Kunst und Wissenschaft an den Tag legen; und so war es auch nach den Berichten aller, die Nachrichten über das Leben dieses Monarchen hinterlassen haben. Wohl aber wußte er, gauz im Geiste seiner eignen Anschauung, vermöge der er für seine eigne Person nicht zu den Jüngern von Kunst und Wissenschaft zählte, wohl den großen Werth zu schätzeu, den beide, wohlgepstegt, einem Volke oder einem Staate in seiner Weltstellung zu andern zu geben vermögen. Die Geschichte darf es nicht unterlassen, beständig darauf hinzuweisen, wie er sich in dieser Beziehung gerade bei der Negierung seiner hannoverschen Staaten ein unvergängliches Denkmal gesetzt hat, — es ist die Gründung der Universität Göttingen. Schon mit dem Jahre 1730 begannen die Verhandlungen über die Gründung dieses großen wissenschaftlichen Institutes, haupt- sächlich uach den Vorschlägen des damaligen geheimen Naths und spätern Ministers Gerlach Adolph von Münchhausen (geboren 1688, gestorben 1770). Im Jahre 1734 ward die neue Universität als Georgia Augusta vollständig gegründet, und am 17. September 1737 eingeweiht. Die erste Gründung der Societät der Wissen- schaften geschah 1750.

4. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 418

1864 - Hannover : Hahn
418 Unser Buch flieht genugsam davon Kunde, wie unsere Lan- desgeschichte nur zu oft das trübe Bild zeigt, daß ein schöner, reicher und mächtiger Staat sich durch ewige Theilungen selbst zersplittert und aufreibt. Die unumstößliche Weisheit, welche in jener schönen Erzählung des Altenbums liegt, wo ein sterbender Vater seinen Söhnen zeigt, wie ein einzelner in die Hand genom- mener Pfeil leicht gebogen und gebrochen werde, während einem Bunde von sieben fest vereinigten Pfeilen alle menschliche Kraft- anstrengnng Nichts anhaben könne, scheint im Welfenhause erst spät anerkannt worden ;u sein. Bis dahin glaubte mau stets, in der Familie den Vorschriften einer höheren Gerechtigkeit nur also folgen zu können, wenn man bei Erbtheilungen sämmtliche Kin- der, — wenigstens die Söhne, — ganz gleich mit Land und Leuten ausstattete. Auf diese Art verlor man mit der Einheit zuerst häufig die Einigkeit, mit der Einigkeit die Macht, und mit der Macht folgeweis dann das Ansehen. So ist es lange gewesen, und wenn dann auch endlich später eine bessere Einsicht viel von dem Getrenn- ten glücklich wieder vereinigte, so hat doch alles politische Trachten und alle Menschenweisheit bis ans den heutigen Tag noch nicht ausgereickt, um für alle auseinandcrgerissene Stücke den ursprüng- lichen vollständigen Zustand der Einheit wieder herzustellen. Aber eine höhere Vorsehung, die stets sichtbar mit schützender und erhal- tender Hand über dem Welfenlande gelvacht hat, scheint endlich in der nächsten zukünftigen Aera die Zeit angesetzt zu haben, wo auch die allerletztetrennungbeidem aufhören soll, was durch Nationalität, Negierttng und durch die gemeinsamen Schicksale so vieler Jahr- hunderte unabänderlich zusammengekettet ist. Und so möge denn unsere Jugend in ihrem empfänglichen Gemüthe mit der geschichtlichen Kenntniß des eignen Vaterlandes auch die Liebe 511 demselben stets wachsen lassen. Entspringt sodann aus dieser edlen Quelle bei ihr schon früh der feste Vorsatz, nach von Gott verliehenen Kräften und in der vom Geschick demnächst angewiesenen Stellung, welche solche auch sei, mitzuwirken an dem, was unser Vaterland zu werden berechtigt ist: so ist dessen Geschick bei den eignen Kindern in den treuesten Händen lind für alle Zukunft so fest gesichert, wie überhaupt Menschenwerk gesichert werden kann. ---Ts,

5. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. VII

1864 - Hannover : Hahn
Vorwort. Die Geschichte der Lande Hannover und Brannschweig ist identisch mit der des welsischen Hauses. Zwar hat dieses nach eine Vorgeschichte, die in Süddeutschland und Italien spielt, und der Volksstamm der alten Sachsen im nordwestlichen Deutschland konnte bis gegen das Jahr 1100 unter seinen edlen Geschlechtern das der Welfen noch nicht mit anszählen. Erst damals traten sich beide näher; als aber bald darauf alle die mächtigsten und edelsten Familien der Sachsen, eine nach der andern, in dem Geschlechte der Welfen ansgingen, eben so wie sich die kleinen Gewässer in den Haupt- strom eines Landes ergießen, da ward die Vereinigung der neuen Herrschersamilie mit dem Volke eine durch und durch nationale, unabänderliche, und für alle Zeiten geschlossene. Ans ihr sind alle diejenigen Ereignisse hervorgegaugen, welche in ununterbroche- nem Gange uns, wie wir dastehen, Fürst aut) Volk, zu den heu- tigen Zuständen geführt haben. Eine innigere Vereinigung kann nun schon aus dem Grunde, weil sie länger als 750 Jahre bestanden, kaum gedacht werden und die Geschichte der europäischen Staaten vermag schwerlich noch ein zweites Beispiel dieser Art nachzuweiseu. Beide, Welfen und Sachsen, Fürsten und Volk, haben während jener langen Zeit, wie das nicht anders sein kann, viel zusammen durchgclebt. Kaiser und Reich und andere zur Zeit mächtige Für-

6. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 10

1864 - Hannover : Hahn
10 neuen italieuisch-longobardischeu Staates, dessen Stamm »och bis auf den heutigen Tag den Namen der Lombardei führt. Daß die Friesen unangefochten von der sächsischen Eroberung sich in ihren Wohnsitzen an der Nordseeküste von der Ems bis zur Weser erhalten konnten, verdankten sie wahrscheinlich der Natur ihres Landes, das ine Norden von der See übersluthet, im Süden von einem Kranz von Haide und Moor nmzogen, für Eroberer wenig Anlockendes hatte, so daß der Strom derselben südlich um dasselbe herumzog. Daß der Name der Chamaven nachher noch einmal kümmerlich mit dem Zusatz: qui el pranci (ohne Zweifel Fehler des Codex, statt: qui et Franci) vorkommt, beweist ihren Auszug nach dem Rhein hin, und wenigstens ihre theilweise Vereinigung mit jenem größeren Volksstamme. Wichtiger für europäische Geschichte ist folgende Thatsache ge- worden: Schon in den ursprünglichen Wohnsitzen der Sachsen vor ihrer Eroberung mußten viele Stämme Seeanwohner sein. Sie fanden nach Ueberschreitung der Elbe wiederum das große Volk der Cbauken tu gleichem Verhältniß. Es ist eine durch die Erfah- rung aller Jahrhunderte bestätigte Thatsache, daß das Seeleben mit seinen Beschäftigungen für Anwohner derselben einen solchen Reiz hat, daß sie nie davon lassen. So kam es, daß die Ueber- bleibsel der Cbauken und Angler, sowie diejenigen Sachsen, welche von der Elbe bis zur Weser nicht die genügenden Ansiedelungs- plätze an der See fanden, in neuen Zügen und Vereinigungen zur See, und nicht wie andere Stämme zu Lande, sich eine end- liche Heimath suchten. So geschah es, daß nach den vielfachen Meldungen römischer Historiker seit dem Allsgange des dritteil Jahrhnilderts ,/sächsische Seeräuber" (also werdeil diese neuen Feiilde von den Römern bezeichilet) die Küsten Belgiens und des nördlichen Frankreichs (Armorica) beunruhigten. Eine Zeitlang wehrte der Gegenkaiser Caralisius solchem Audriugen, bis endlich nach dessen Ermordung voll jenen Stämmen ein ganz neues Reich als Litu« Saxonicum gegründet wurde, was die heutige Nor- mandie lllld einen Th eil der Grafschaft Artois llmfaßte, — ja in Folge einer weiteren Eroberung gehörte, aber nur bis 410, sogar ein kleiner Strich des gegeuüberliegeudeu Englands dazll. Zwar zählten es die Römer in ihren Reichsverzeichnisseu zu ihren Pro-

7. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 11

1864 - Hannover : Hahn
11 vinzen, aber mehr dem Name» nach, und m dem Reiche ihrer Nach- folger, der Franken, kommen in diesen Gegenden Saxones Bajo- cassini, — bei dem chentigen Ba/eux — und ein Pagus ütlin- gua Saxonum bis tief in das neunte Jahrhundert hinein vor. Von diesen Gegenden, nicht direct von den Usern der Elbe oder Weser aus, wie die gewöhnliche Tradition meldet, geschah 446 der Zug des Hengist und Horsa zur Eroberung Englands; und die Stiftung des blühenden Angelsächsischen Reiches daselbst spricht schon durch diesen Namen genugsam aus, daß es auch Anglische Stämme waren, welche nicht untergegangen, sondern mit den Sachsen vereint die Schicksale ihrer Züge bis zu jenem folgenreichen Ereignisse getheilt hatten. In dieser Art und Weise ist die ge- wöhnliche Tradition der Eroberung Englands zu berichtigen?) Ein anderes Ereigniß bestimmt die Zeit, welche nöthig war, um von Seiten der Sachsen ihren Angriffs- illid Eroberungskrieg bis dahin zu führen, daß endlich feste Gränzen nach Außen und ein neuer Staat im Innern mit einem neuen nationalen Leben entstehen konnte?*) Das unter Chlodwig zunächst in Frankreich lind Belgien ent- stehende neue Reich der Franken mit feinen vielfachen Eroberungen und Erweiterungen ward schon nach dem Tode des Stifters 507 in zwei große Haupttheile, einen westlichen lnenstrien) und einen östlichen (Anstrasien) getheilt. Der letztere mit der Hauptstadt Metz dehnte sich aber bald über Cöln südwärts von den Ansiede- lungen der Sachsen in das mittlere Deutschland ans, und schon unter Chlodwigs Sohn, Theoderich, stießen hier Franken und Thü- ringer zusammen, welche letztere zwischen Harz, Werra und Sale unter eigenen Königen gleichfalls ein neues Reich gebildet hatten. Von diesen konnte Hermanfried, obwohl nach dem Verbrechen des Brudermords Alleinherrscher, dem mächtigen Frankenkönig nicht widerstehen. Besiegt zog er sich in seine feste Burg Scheidungen ') Alles zusammengestellt in: Schaumann, zur Geschichte der Eroberung Englands durch germanische Stämme in: Göttinger Studien von 1845. ") Die Erzählung dieser Ereignisse kommt zuerst vor in: Gregorii Turonensis hist, eccles. Francorum lib. X. und in Fredegarii Chronicon. Nachher mit Be- nutzung dieser früheren Quellen vollständiger und mit Benutzung der nationalen Tradition in: Widukindi Corbejensis res gestae Saxonicae (Pertz Mo- num. T. V.)

8. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 13

1864 - Hannover : Hahn
13 beinahe, aber nicht ganz bis zum linken Ufer der Weser sich ans- dehnte. Danil waren fränkische Gebiete bis znm Süden, und zwar von der alten Assel bis zur Lippe und Ruhr die Gränze, deren äußerste Erstreckung nach Westen etwa durch die heutigen Orte Haltern und Dülmen bestimmt wird. Die Südgränze lief von der Ruhr fast in grader Linie bis zur Diemcl, von da weiter bis zur Unstrut nnt> dann mit geringer Neigung nach Nordosten bis zu der Gegend, wo die Sale sich in die Elbe ergießt. Die Ost- gränze folgte sodann ziemlich genau dem letzten Strome bis 511 dessen Einfluß in die Nordsee. Zwar saßen im Norden der Elbe, im heutigen Holstein, von >vo die sächsische Eroberung eigentlich ausgegangen war, noch traus- albingische Sachsen. Sie traten jedoch erst nach späteren Erobe- rungen Karls des Großen mehr in die örtliche Geschichte des nord- westlichen Deutschlands ein. Einige wendische Stämme im heutigen Lüneburgischen sind wahrscheinlich Ueberbleibsel einer alten Be- völkerung, über die wir jetzt nicht mehr vollständig Rechenschaft geben können. Innerhalb dieser weiten äußeren Gränzen theilte sich das Volk wieder nach drei Stämmen, Westphalen im Westen, Ostphalen im Osten und zwischen beiden die Engeru. Die Gränzen des Gebiets der letzteren gegen die Westphalen erstreckten sich von der Nord- see auf beiden Usern der Weser bis zur Südgränze, etwa bis dahin, wo die Diemel einmündetz gegen Osteil kann man den Lauf der Oker, seit ihrem Einfluß in die Aller llach Norden bis zur Elbe verlängert, als Gränze gegen die Ostphalen bezeichnen. Eine Theilnng der Engeril wiederum in östliche und westliche, ivelche erst später vorkommt, gehört ilicht in die Zeit vor Karl dem Großen. Ja es wird sogar bezweifelt, ob die allgemeine Dreithei- liing der Sachstll auch noch als vor demselben bestehend anzunehmeil sei. Jedeilfalls hat man sie sich llicht als eine scharfe politische Scheidung dreier getrennt von einander gehaltener Gebiete zu denkeil. Ist sie wirklich so alt wie das Volk selbst, so kann sie ilicht mehr bedellten, als eine Charakteristik der Stämme ihrer äußern Erscheinung nach, was am besten dlirch den Mangel jeder Nachricht ganz bestimmter und fester Gränzen gegeil eiilander be- wiesen wird. Allein wenn auch jene weiten Distrikte einen neuen Namen een ihren Eroberern führten, so darf man sie sich darum nicht als

9. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 15

1864 - Hannover : Hahn
15 Art, daß, was Lebensart, Verfassung und Religion angeht, drei nach scharfen Unterscheidungen kennbare Bilder hervortreten: 1) Stämme und Provinzen, einst der römischen Herrschaft unterworfen oder verbündet; also hauptsächlich die Gebiete des Ober-, Mittel- und des westlichen Ufers des Niederrheins, sowie die südlich der Donau gelegenen Länder umfassend. Allenthalben tritt hier der römische Einfluß in der Art hervor, das das emi- nente organistrende Talent jenes Volkes es auch hier erreichte, barbarische Germanen nicht nur zu besiegen, sondern sie auch schnell willig und gefügig zu machen, römische Institutionen aus eigene Gewohnheiten zu pfropfen. Das Christenthnm, seit Constantin zunächst römische Staats-Religion, fand hier we- niger Widerstand; Staat, Verwaltung, Gesellschaft und Recht be- qnemten sich leicht zu römischen Ideen. Der bewegliche, zu Aende- rnngen geneigte Character der Bewohner jener Gegenden, der noch heutiges Tages in den Rheingegenden ganz besonders hervortritt, stammt vielleicht ans der Zeit der römischen Eroberung her. 2) Stämme ilnd Provinzen des östlicheii Deiitschlaiids, wo das slavische Element mit dem dentscheii vielfach geruiigen, wo aber das erstere, bei wechselnden Gräiizeii gegen einander, noch bis ans den heiltigeii Tag entschieden das Uebergewicht behauptet. 3) Solche germaiiische Stämme, welche läiiger heidnischer Re- ligion zngethan in völliger Unabhängigkeit und Abgeschlossenheit gegen große welthistorische Ereigiiisse Alles, was zllm eigcnthüm- lichen germanischen nationalen Leben gehört, auch läiiger nnb somit fester im Innern ansbildeii konnten. Die Erscheinungen, durch welche sich solche Stämme characterisiren, erklären sich eine an© der andern. Aus deni langen Festhalteii am Heideiithiime folgt Widerwillen gegen das Christenthum nnb daraus zugleich wieder das Abweisen aller der Instiultionen für Recht, Staat nnb Gesellschaft, welche das Christenthum als ihre letzte Grundlage ansehen. Ge- fährdete ja doch auch schon das damalige Christenthum als Staats- Religion erobernder nnb mächtiger Herrscher die eigne politische Unabhängigkeit! Auf diese Art ward das Verlangen, an denjenigen Institutionen, welche man an© eignem innern Leben gewonnen, zu halten, nur beständig größer, und ging leicht soweit, auch absicht- lich im Lauf der Zeit nothwendig gewordenes Neues abzuweisen, weil man grade allein im starren Festhalten am Alten allein Aufrechthalten der eignen Selbständigkeit und eine nationale Ehre suchte.

10. Handbuch der Geschichte der Lande Hannover und Braunschweig - S. 40

1864 - Hannover : Hahn
40 hieran sich auch eine ganze Reihe von den wichtigsten Veränderun- gen im Innern deö Staats stets an das Schicksal des Doma- niums des Regenten geknüpft haben. Daralls ward das ganze Land ^ in eine Menge einzelner Distrikte getheilt, Gaue genannt, deren jeder wieder eine größere Anzahl von Marken und Gemeinden in sich faßte. Daß diese Unterabtheilungen nach einem regelmäßigen Maßstab, — etwa der Nenn- oder Dreizahl nach, — eingerichtet gewesen wären, läßt sich für Niedersachsen keineswegs Nachweisen. Diese Marken oder Cen- tenen, wie man sie verschieden nennt, blieben immer die alten Gemeindeverbände deö Volks, und die Gauen enthielten nach be- quemen örtlichen Gränzen deren fast immer eine verschiedene Anzahl. Jedem einzelnen Gan ward ein Vorsteher, Graf, Comes, (anfangs ein reines Amt) vorgesetzt. Seine Thätigkeit bestand hauptsächlich in Folgendem: 1) Exekution alter kaiserlichen Verfügungen, sowie Erhaltung der Ordnung innerhalb seines Bezirks. 2) Gericht zu halten Namens des Kaisers über alle Freien, anfiatt der kleinen Volksversammlungen. 3) Aushebung und Anführung des Heerbanns, so weit der betreffende Gan sein Contingent ans den dazu Verpflichteten zu stelleil hatte. Damit der Gras wiederum die materielle Beacht zur Anfrccht- haltnng einer solchen Stellung erhielte, bekam er einen großen Thcil deö kaiscrlicheil Domaninms innerhalb seines Gaues zu Lehen. Daraus sollte er theils den Aufwand seines Amts bestreiten, theils sich durch weitere Untervergcbung eine ihm persönlich ergebene nnb verpflichtete Dienstmannschaft (Ministeriales) erschaffen. Da zu solchen Grasen-Ämtern anfangs meist gleichfalls schon von Haus ans reiche und begüterte Personeil genommen wlirden, so war in der That ihre überwiegende materielle Macht groß geilug. Sßicc=Comites, welche gleichfalls innerhalb einzelner Gaue vorkamen, waren Unterbeamte, von dcil Grafeil bestellt, nnb diesen zunächst verant- wortlich. Diese Gail- und Grafen-Verfassung >var bis zuln Anfang des 12. Jahrhllnderts die Hauptgrundlage aller weltlichen Ver- fassung; voll da ab begiililt sie mehr oder weniger zu schwanken. Die Ueberwachuilg sämmtlicher Grafen, so wie die Verbindung dieses mächtigen lind zahlreichen Beamten-Standes mit dem Kaiser
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